top of page
BEITRAGSORDNUNG
%20(2).png)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.
(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Februar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Klasse Mitgliedsform Beitragshöhe
01 Erwachsene aktive Mitglieder (ab vollendeten 18. Lebensjahr) € 50,-
02 Erwachsene inaktive Mitglieder € 100,-
03 Kinder (bis zum vollendeten 12 Jahre) in Verbindung eines erw. Mitgliedes frei
04 Jugendliche (von 14 Jahre bis zum vollendeten 17 Jahre) in Verbindung eines erw. Mitgliedes €20,-
05 Ehepaare, eingetragen Lebensgemeinschaften o. Kinder € 80,-
06 Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene & bis 2 Kindern) € 100,-
07 Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene ab 2 Kinder) € 110,-
08 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (ab 18 Jahre bis 25 Jahre) € 25,-
09 Rentner / Pensionäre € 30,-
10 Fördernde Mitglieder min € 100,- (wird individuell festgelegt)
11 Mitglieder mit einem Behinderungsgrad ab 50% € 30,-
1.Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von € 10,- die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.
2.Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 06 - 11 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge
3.Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei
Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06 -11.
4.Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
5.Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.02. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 3,- zu zahlen.
6.Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,- pro Mahnung erhoben.
7.Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
8.Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
9.Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 17. Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen jährlich [ 20 ] Stunden Arbeit zum Erhalt und / oder zur Pflege der vereinseigenen
Einrichtungen und Anlagen erbringen bzw. gemeinnützige Arbeit verrichten. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde [ € 20,- ]
Der eventuell fällig werdende Betrag wird per Lastschrifteinzug im Monat abgebucht, der auf den Monat folgt, in dem das Mitglied über die Abrechnung der Stunden informiert wurde.
§ 4 Vereinskonto
Bank .......
BIC .......
IBAN .......
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
Due Beiträge werden per SEPA Lastschrift eingezogen.

KONTODATEN werden aus Sicherheitsgründen hier ausgeblendet
§ 5 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist nur schriftlich beim Vorstand bis zum 31.10. des Jahres einzureichen und zum Jahresende möglich.
§ 7 Änderungen
Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
Beschlossen am 26.06.2017 geändert 22.06.2020
Version datiert: Juli 2020
bottom of page